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Prämienverbilligung Krankenkasse

Der Kanton gewährt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung.

Die antragstellenden Personen müssen bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse versichert sein und ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt am 1. Januar des betreffenden Jahres im Kanton Thurgau haben.

Die Zuständigkeit zur Prüfung des IPV-Anspruches liegt immer bei der Krankenkassenkontrollstelle der Wohnsitzgemeinde. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Gemeinde, in welcher die Erwerbstätigkeit physisch ausgeübt wird. 

Krankenkassen-Kontrollstelle – Gemeinde Kemmental