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Case Management / Vorgehen bei säumigen Prämienzahlern

Nicht bezahlte Krankenkassenprämien kosten die öffentliche Hand im Thurgau mehrere Millionen Franken. Der Thurgau gehört zu jenen fünf Kantonen, die eine Liste mit säumigen Prämienzahlern führen.

Leitet eine Krankenkasse ein Betreibungsverfahren gegen eine versicherte Person ein, wird diese Person auf der erwähnten Liste aufgeführt und hat nur noch im Notfall Anspruch auf ärztliche Leistung. Die Wohngemeinde wird darüber informiert. Endet das Betreibungsverfahren mit einem Verlustschein, muss die Gemeinde respektive der Steuerzahler seit 2012 85 Prozent des Verlustes zahlen, die Krankenkassen tragen die restlichen 15 Prozent. Der Leistungsaufschub bleibt bestehen.
Prävention spart Kosten!
Je pünktlicher eine versicherte Person diese Prämien begleicht, desto weniger entstehen zusätzliche finanzielle Aufwände durch Bearbeitungs- und Betreibungsgebühren sowie Verzugszinsen. Hier setzt das Krankenkassen-Case-Management an. Die Gemeinde bietet dem säumigen Zahlenden an, bei der Bezahlung der offenen Krankenkassen-Forderungen behilflich zu sein. Voraussetzungen für eine Leistungsübernahme sind, dass die zukünftigen Prämien durch den Versicherten bezahlt werden und dass die Übernahme der Gemeinde über eine Schuldanerkennungs- und Rückzahlungsvereinbarung anerkannt und mit regelmässigen Ratenzahlungen im Rahmen der Möglichkeit abgebaut wird. Bei einer Nicht-Mitwirkung des Versicherten droht die Strafanzeige.

Sollten Sie Fragen zum Case Management haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter 058 346 08 41.

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